Datenschutz

 
TÜV-geprüfter externer Datenschutzbeauftragter

 

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Leistungen

Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

§ 4f Abs. 1 BDSG fordert einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens eine der folgenden 3 Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern
  2. Unternehmen, die personenbezogene Datengeschäftsmäßig erheben und verarbeiten (z. B. Auskunfteien)
  3. Unternehmen, die besonders sensible personenbezogene Daten erheben und verarbeiten (z.B. Bonitätsanforderungen- und Gesundheitsdaten)

Betabrain kann Ihnen den gesetzlich geforderten externen Datenschutzbeauftragten stellen. 

Überprüfung des Internetauftritts

Gerade das Internet bietet eine Reihe von Fallstricken, wenn es um gesetzlich geforderte Informationen auf der Internetseite geht. Gerne überprüfen wir Ihren Auftritt auf Rechtmäßigkeit der gezeigten Daten.

Protokollierte Rundgänge

QM-Systeme fordern beim Thema Datenschutz häufig protokollierte Rundgänge des Unternehmens zu diesem Thema. Gerne leisten wir diesen Service, in dem wir Sie auf Abweichungen von gesetzlichen Regelungen hinweisen und diese protokolliert an Sie weitergeben.

Erstellung notwendiger Dokumente

Betabrain unterstützt sie bei der Überprüfung vorhandener und bei der Erstellung datenschutzrelevanter Dokumente wie bspw.

  • Aushänge
  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
  • Hinweise zum Datenschutz bei Formularen
  • etc.

Schulung von Mitarbeitern

Auch ohne Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist sind Schulungen oftmals gesetzlich oder durch QM-Systeme gefordert und vor allen Dingen sinnvoll, um

  • gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen
  • ein gutes Image nach außen zu tragen
  • Schaden vom eigenen Unternehmen abzuwenden

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Vorträge im Rahmen von 30 bis 90 Minuten.

FAQ

Brauche ich einen externen Datenschutzbeauftragten?


§ 4f Abs. 1 BDSG fordert einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens eine der folgenden 3 Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern
  2. Unternehmen, die personenbezogene datengeschäftsmäßig erheben und verarbeiten (z. B. Auskunfteien)
  3. Unternehmen, die besonders sensible personenbezogene Daten erheben und verarbeiten (z.B. Bonitätsanforderungen- und Gesundheitsdaten)
Macht es Sinn, einen internen Datenschutzbeauftragten auszubilden?

Die Ausbildung eines internen Datenschutzbeauftragten ist sicherlich sinnvoll, birgt aber gewisse Risiken:

  1. Einiges könnte dem internen DSB nicht auffallen (Stichwort Betriebsblindheit)
  2. "Schlechte Nachricht ist schlechter Gast" - nach diesem Motto läuft der interne DSB Gefahr, sich bei der Geschäftsleitung unbeliebt zu machen, auch wenn seine Forderungen der Gesetzeslage entsprechen
  3. Thema Fortbildung: die Gesetzeslage bleibt voraussichtlich auf lange Sicht die Gleiche, die Rechtsauslegung hingegen ändert sich laufend. Betabrain bleibt am Ball und informiert Sie bei Änderungen.
Was kostet der Service

In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Standorte sowie der Anzahl der Standorte variieren die Preise. Bitte kontaktieren Sie den Vertrieb unter vertrieb@betabrain.de, der Ihnen am selben Tag noch ein qualifiziertes Angebot erstellt.

Wenn ich mehr wissen will?

Dann rufen Sie uns bitte unter +49 (0)8051 / 939 04 - 10 an bzw. schreiben uns an vertrieb@betabrain.de.